Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
werkeins fitness OG · Kellaweg 3, Top 3 und 4, 6922 Wolfurt
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mitgliedschaftsverträge, die zwischen der werkeins fitness OG (nachfolgend „werkeins") und den Mitgliedern (nachfolgend „Mitglied") abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Mitglieds werden nicht anerkannt, sofern werkeins diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Mitgliedschaft und Laufzeiten
werkeins bietet Mitgliedschaften mit folgenden Mindestlaufzeiten an:
- 6 Monate (BASIC 6M)
- 12 Monate (BASIC 12M, ATHLETE 12M, PRO 12M)
Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem im Vertrag festgelegten Startdatum. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Brutto inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die monatliche Abbuchung erfolgt im Voraus per SEPA-Lastschrift.
§ 3 Kündigung und automatische Verlängerung
3.1 Kündigungsfrist
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich (E-Mail an office@werkeins.at oder per Post) mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit erfolgen. Beispiel: Bei einem 12-Monats-Vertrag mit Start 1. September 2026 muss die Kündigung spätestens am 31. Juli 2027 einlangen, um zum 31. August 2027 wirksam zu werden.
3.2 Automatische Verlängerung zum Monatsmodell
Wird das Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich automatisch. Nach Ablauf der Erstlaufzeit (6 oder 12 Monate) wandelt sich das Abo in ein monatlich kündbares Modell zum dann gültigen Monatspreis um. Die Kündigungsfrist im Monatsmodell beträgt ebenfalls 1 Monat zum Monatsende.
3.3 Erinnerungspflicht (KSchG)
Gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 KSchG weist werkeins das Mitglied spätestens 1 Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist per E-Mail darauf hin, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, sofern keine Kündigung eingelangt ist. Die Erinnerung wird an die im Vertrag hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet; das Mitglied ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse bekannt zu geben und Änderungen umgehend mitzuteilen.
§ 4 Pausieren der Mitgliedschaft
4.1 Grundprinzip
Wird eine Mitgliedschaft pausiert, wird die Pausenzeit beitragsfrei an das Ende der Mindestlaufzeit angehängt (Vertragsverlängerung). Bereits abgebuchte Beiträge werden nicht rückerstattet; stattdessen verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend der genehmigten Pausendauer.
4.2 Pausieren bei Krankheit oder Verletzung
Bei nachgewiesener Krankheit oder Verletzung kann die Mitgliedschaft kostenlos pausiert werden, sofern:
- ein ärztliches Attest vorgelegt wird,
- die voraussichtliche Dauer der Arbeits- bzw. Trainingsunfähigkeit mindestens 14 Tage (2 Wochen) beträgt.
Das Attest ist vor oder spätestens 5 Werktage nach Beginn der Pause an office@werkeins.at zu übermitteln. Die pausierte Zeit wird beitragsfrei an das Ende der Mindestlaufzeit angehängt. Eine rückwirkende Pausierung ist grundsätzlich möglich, wenn das Attest den Zeitraum klar belegt.
4.3 Pausieren ohne Angabe von Gründen (Kulanzpauseierung)
Mitglieder mit einem 12-Monats-Abo können die Mitgliedschaft einmal pro Kalenderjahr für bis zu 1 Monat ohne Angabe von Gründen pausieren. Für diese Kulanzpausierung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € an. Die pausierte Zeit wird an das Ende der Mindestlaufzeit angehängt.
6-Monats-Abos haben keinen Anspruch auf Kulanzpausierung.
Pausierungsanträge sind schriftlich per E-Mail an office@werkeins.at zu stellen. werkeins bestätigt die Pausierung innerhalb von 3 Werktagen schriftlich.
§ 5 Zugang und Nutzung
Der Trainingsclub ist für Mitglieder täglich von 06:00–22:00 Uhr, 365 Tage im Jahr zugänglich. Der Zugang erfolgt mit einem persönlichen elektronischen Zugangsmedium (Chip, App oder vergleichbares System). Das Zugangsmedium ist nicht übertragbar.
werkeins behält sich vor, die Öffnungszeiten in begründeten Ausnahmefällen (Wartung, höhere Gewalt) vorübergehend zu ändern. Wesentliche Einschränkungen werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.
§ 6 Hausordnung
Mitglieder sind verpflichtet, die Hausordnung von werkeins einzuhalten. Diese ist im Studio ausgehängt sowie auf Anfrage erhältlich. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung ist werkeins berechtigt, das Mitglied ohne Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags auszuschließen.
§ 7 Haftungsbeschränkung
werkeins haftet nicht für Schäden an mitgebrachten Gegenständen oder Wertgegenständen, die nicht in den bereitgestellten Schließfächern verwahrt wurden. Die Nutzung der Trainingsgeräte und aller Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, übernimmt werkeins keine Haftung.
Gesundheitliche Einschränkungen, die eine Teilnahme am Training ausschließen oder einschränken könnten, sind werkeins vor Vertragsabschluss mitzuteilen. werkeins empfiehlt vor Trainingsbeginn eine sportmedizinische Untersuchung.
§ 8 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO und der österreichischen Datenschutzgesetzgebung. Weitere Informationen entnimmst du unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Änderungen der AGB
werkeins behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern. Änderungen werden den Mitgliedern per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Widerspruchsfall hat das Mitglied das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Feldkirch.
Für Verbraucher:innen gilt das zwingende Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr zur Verfügung.
Stand: September 2026 · werkeins fitness OG